AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Gasthaus Hirschen / Boardinghouse Bodensee

Die vertragliche Bindung zwischen dem Gast und dem Hotel Gasthaus Hirschen/Boardinghouse Bodensee

78343 Gaienhofen-Horn, Kirchgasse 3
basiert auf den „Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem GastSchadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung denvereinbarten oder den betrieblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (Einsparungen).
Diese Einsparungen betragen:
10 % des Preises bei Ferienwohnungen
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter,der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem Vermieter vorbehalten.

5. Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen.

6. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommen Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
6. b) Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten.
Derzeit beträgt die Mwst auf Logis 7%, auf Speisen und Getränke 19%. Wir weisen darauf hin, dass der Endpreis im Fall einer Mehrwertsteueränderung angepasst wird.

8. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen.

9. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z. B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte
Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht in der Lage, noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651a BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

10. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen.Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für
eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

11.Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Kalendertage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen.

12.) Wir bitten um Verständnis, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Hunden, aus Rücksicht gegenüber anderen Gästen, im Hause aufnehmen wollen. Im Haus Verena und somit auch in der Unterseestube (Frühstück und Halbpension) sind Haustiere nicht erlaubt. Die Tiere müssen im öffentlichen Bereich stets angeleint sein. Als Kampfhunde festgestellte, sehr große und evtl. laute Hunde können ebenfalls nicht im Boardinghouse Bodensee gehalten werden. Die Hotel- und Boardinghouse-Grünflächen sind für Hunde gesperrt. Nicht angemeldete Hunde können bei Anreise abgelehnt werden.

13.) Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretene Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden das Hotel von jeglicher Haftung.

14.) Erfüllungsort ist für beide Seiten Radolfzell, Gerichtsstand ist Radolfzell, Singen oder Konstanz.

15.) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt dann eine ihr möglichst nahe kommender gültiger Formulierung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen immer der schriftlichen Fixierung.

  • Hotel Gasthaus Hirschen
  • Inhaber: Karl Amann
  • Kirchgasse 3
  • 78343 Gaienhofen-Horn